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Erhöhung der Pflichtstundenzahl für (angestellte) Lehrer in NRW

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 16 Sa 304/98 vom 11.08.1998

Rechtsgebiete:SchFG NW
Schlagworte:Erhöhung der Pflichtstundenzahl für (angestellte) Lehrer in NRW, Teilzeitbeschäftigung
Stichwort:Erhöhung der Pflichtstundenzahl für (angestellte) Lehrer in NRW
Leitsatz:Die Erhöhung der Pflichstundenzahl für (angestellte) Lehrer an Gymnasien in NRW ab 01.08.1997 von bisher 23,5 auf 24,5 Unterrichtsstunden pro Woche führt bei teilzeitbeschäftigten Lehrern mit gleichbleibender Pflichtstundenzahl zu einer bruchteilmäßigen Verringerung ihrer monatlichen Vergütung. Die Änderung der Pflichtstundenzahl ab 01.08.1993 von 24 auf 23,5 und ab 01.08.1997 von 23,5 auf 24,5 Unterrichtsstunden pro Woche verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 16 Sa 304/98




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