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Erhöhung der Geschäfts- oder der Prozessgebühr

Entscheidungen der Gerichte




SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 3 A 294/96 vom 28.09.2001

Rechtsgebiete:VwGO, BRAGO
Schlagworte:Erinnerung, Beweisgebühr, Erhöhung der Geschäfts- oder der Prozessgebühr
Stichwort:Erhöhung der Geschäfts- oder der Prozessgebühr
Leitsatz:1) Eine Beweisgebühr entsteht nicht, wenn das Gericht die Inaugenscheinnahme nur vornimmt, um für die Entscheidung die erforderliche Sach- und Ortskenntnis zwecks besseren Verständnisses des Parteivortrags zu erlangen.

2) Zu den Voraussetzungen für eine Erhöhung der Geschäfts- oder der Prozessgebühr.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 3 A 294/96




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