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Erhöhter Ortszuschlag bei Unterhaltsverzicht

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 488/02 vom 22.01.2004

Rechtsgebiete:BAT-O, BGB
Schlagworte:Erhöhter Ortszuschlag bei Unterhaltsverzicht
Stichwort:Erhöhter Ortszuschlag bei Unterhaltsverzicht
Leitsatz:Die geschiedene Angestellte hat keinen Anspruch auf den höheren Ortszuschlag der Stufe 2 nach § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 4 BAT-O, wenn für den Unterhalt der aufgenommenen Person Mittel zur Verfügung stehen, die bei einem Kind einschließlich des gewährten Kindergeldes und des kinderbezogenen Teils des Ortszuschlags, das 6-fache des Unterschiedsbetrags zwischen der Stufe 1 und der Stufe 2 des Ortszuschlags der Tarifklasse 1c übersteigen (Satz 2). Das Unterschreiten dieser Eigenmittelgrenze ist anspruchsbegründend.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 488/02




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