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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 A 2640/08.Z vom 02.03.2009

Rechtsgebiete:StAG
Schlagworte:Einbürgerung, erheblicher Nachteil, Mehrstaatigkeit, Rentenanwartschaft, Verlust, Vermeidbarkeit, zumutbare Bemühung
Stichwort:erheblicher Nachteil
Leitsatz:Die Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 5 StAG, die die Hinnahme der Mehrstaatigkeit ermöglicht, wenn dem Einbürgerungswilligen bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, beinhaltet die Pflicht des Einbürgerungsbewerbers, Entstehung oder Umfang der drohenden Nachteile zu vermeiden oder zu vermindern, soweit er diese beeinflussen kann.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 A 2640/08.Z




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