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JuraForum.deUrteileSchlagwörterEerheblicher baulicher Eingriff 

erheblicher baulicher Eingriff

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 28.04 vom 23.11.2005

Rechtsgebiete:FSrtG, BImSchG, 16. BImSchV
Schlagworte:Straßenplanung, Lärmschutz, Neubau, wesentliche Änderung, bauliche Erweiterung, erheblicher baulicher Eingriff, Kausalität, konzeptioneller Zusammenhang, Gesamtkonzept, Abschnittsbildung, Abwägungsgebot, Lärmminderungsplan
Stichwort:erheblicher baulicher Eingriff
Leitsatz:Steht ein erheblicher baulicher Eingriff in einen Verkehrsweg in engem konzeptionellen und räumlichen Zusammenhang mit einem bereits planfestgestellten oder während des Prognosezeitraums absehbaren Weiterbau dieses Verkehrsweges, so ist die durch den Eingriff bewirkte Erhöhung des Beurteilungspegels des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms nach § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV zu ermitteln aus der Differenz der im maßgeblichen Prognosezeitpunkt zu erwartenden Beurteilungspegel am Immissionsort für den Zustand ohne und für den Zustand mit der Gesamtplanung. Das gilt auch dann, wenn der Weiterbau teilweise ohne den in Rede stehenden baulichen Eingriff durchgeführt werden könnte.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 28.04



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 30/03 vom 11.12.2003

Rechtsgebiete:16. BImSchV, BImSchG, BauGB, BauNVO, VwGO
Schlagworte:Baurecht, Bebauungsplan, Eingriff, Emission, Erforderlichkeit, Fehlerheilung, Gesamtnichtigkeit, Gewerbe, Heilung, Immission, Lärm, Nichtigkeit, Prognosenullfall, Teilnichtigkeit, erheblicher baulicher Eingriff, großflächiger Einzelhandel, wesentliche Änderung
Stichwort:erheblicher baulicher Eingriff
Leitsatz:1. Festsetzungen im Bebauungsplan, die nach dem Willen der Gemeinde nicht verwirklicht werden sollen, sind niemals zulässig. Solche Festsetzungen sind nicht erforderlich und abwägungsfehlerhaft.

2. Eine Planung, die zu einer Lärmimmissionssteigerung für ein bereits stark belastetes Wohngebiet führt, erfordert, dass die Gemeinde sich zunächst Klarheit über die bisherigen Belastungen der Anwohner verschafft und diese mit der voraussichtlich zukünftigen Situation nach Realisierung des Bebauungsplans vergleicht.

3. Die Herrichtung einer Einmündung in eine stark belastete Straße zur Erschließung eines neuen Gewerbegebiets stellt einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 16 BImSchV dar.

4. Erhebliche Planungsfehler in einem großen und zentralen Bereich des Plangebiets führen zur Unwirksamkeit des gesamten Bebauungsplans.

5. Die Erforderlichkeit im Sinne von " 1 Abs. 3 BauGB ist eine zwingende Planungsvoraussetzung, deren Fehlen nicht nachgeholt und geheilt werden kann.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 30/03

BVERWG – Urteil, BVerwG 11 A 31.00 vom 14.11.2001

Rechtsgebiete:BImSchG, AEG, 16. BImSchV, EBO, VwVfG
Schlagworte:Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung, Lärmschutz, Erschütterungsschutz, Schutzvorkehrung, erheblicher baulicher Eingriff, Trassenverschiebung, Bahndammverbreiterung, Abschirmwirkung, Schall 03, besonders überwachtes Gleis, Gleispflege, Lärmschutzmaßnahme, Entscheidungsvorbehalt, Konflikttransfer
Stichwort:erheblicher baulicher Eingriff
Leitsatz:1. Das Verfahren "besonders überwachtes Gleis" ist eine Schallschutzmaßnahme, die der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte des § 2 der 16. BImSchV dient. Sein Lärmminderungseffekt darf nicht schon bei der Beurteilung der Frage berücksichtigt werden, ob sich durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Schienenweg ausgehenden Verkehrslärms in dem in § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV geregelten Umfang erhöht.

2. Die Voraussetzung des § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AEG für die Erteilung einer Plangenehmigung kann nicht dadurch erfüllt werden, dass die Bewältigung eines durch die Beeinträchtigung von Rechten anderer verursachten Planungskonflikts mittels Entscheidungsvorbehalt in einen anderen Planungsabschnitt verlagert wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 A 31.00

BVERWG – Urteil, BVerwG 11 C 3.97 vom 20.05.1998

Rechtsgebiete:GG, AEG, VwVfG, BImSchG, 16. BImSchV
Schlagworte:erheblicher baulicher Eingriff, Bahnsteig, Schienenweg, wesentliche Änderung, Abwägungsgebot, Abwägungsdefizit, Auslegung, Planfeststellung, Lärmschutz, Lärm, Unzumutbarkeit von-, freiwillige Lärmsanierung, Planungshoheit der Gemeinde, Finanzhoheit der Gemeinde, Klagebefugnis.
Stichwort:erheblicher baulicher Eingriff
Leitsatz:Leitsatz:

Beim Bau eines Außenbahnsteigs mit Bahnsteigunterführung anstelle eines Mittelbahnsteigs handelt es sich nicht um einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV.

Urteil des 11. Senats vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 -

I. VGH München vom 15.10.1996 - Az.: VGH 20 A.40053, 20 A 40065 - 40067 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 C 3.97


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