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Erhaltungssatzung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10361/08.OVG vom 31.07.2008

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Erhaltungssatzung, Verhinderungsplanung, städtebauliche Eigenart, Straßenbild, Erhaltungswürdigkeit, Fremdkörper, Gebietsabgrenzung, Abbruchgenehmigung, prägen, Ortsbild prägend, optische Wirkung
Stichwort:Erhaltungssatzung
Leitsatz:Bei der Beurteilung des "Prägens" i.S.v. § 172 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist insbesondere auf die optische Wirkung des Bauwerks in Bezug auf seine nähere Umgebung abzustellen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10361/08.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 9.04 vom 24.05.2006

Rechtsgebiete:BauGB, BGB, GG
Schlagworte:Besonderes Städtebaurecht, Sanierungsrecht, sanierungsrechtliche Genehmigung, Mietobergrenzen, Verdrängungsschutz, Sanierungsziele, Erhaltungssatzung, Sozialplan, Härteausgleich
Stichwort:Erhaltungssatzung
Leitsatz:Die sanierungsrechtliche Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen darf nicht von der Einhaltung von Mietobergrenzen abhängig gemacht werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 9.04

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 1056/05 vom 21.03.2006

Rechtsgebiete:BauGB, LBO
Schlagworte:Sachliche Zuständigkeit, Baurechtsbehörde, Zuständigkeits-Verlagerung, Interessenkonflikt, Parteilichkeit, Einwendung, Bauvorhaben, Zivilrechtliches Abwehrrecht, Behördeninterner Mitwirkungsakt, Baugenehmigungspflicht, Erweiterung, Erhaltungsrecht, Erhaltungssatzung
Stichwort:Erhaltungssatzung
Leitsatz:1. Die Vorschrift des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO ist nicht nur im Baugenehmigungsverfahren, sondern auch dann anwendbar, wenn die Baurechtsbehörde über einen Antrag auf baurechtliches Einschreiten entscheiden muss, der gegen ein Vorhaben der Gemeinde gerichtet ist (wie VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 29.3.1999 - 3 S 718/99 -, VBlBW 1999, 309) oder der von der Gemeinde selbst unter Berufung auf nachbarliche Rechte gestellt wird.

2. Einwendungen gegen ein Vorhaben, die für das konkrete baurechtliche Verfahren irrelevant sind, wie etwa die Geltendmachung rein zivilrechtlicher Abwehrrechte, oder behördeninterne Mitwirkungsakte, die nicht der Entscheidungsbefugnis der Baurechtsbehörde unterliegen, wie bspw. die Versagung der denkmalschutzrechtlichen Zustimmung oder des gemeindlichen Einvernehmens, sind keine "Einwendungen" im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO.

3. Regelungen in Erhaltungssatzungen, welche eine Baugenehmigungspflicht für bauliche Maßnahmen vorsehen, die ansonsten einer "erhaltungsrechtlichen" Genehmigung nach §§ 172, 173 BauGB bedürften, sind auch nach Aufhebung der Ermächtigung zur satzungsrechtlichen Einführung einer Genehmigungspflicht (§ 111 Abs. 2 Nr. 1 LBO 1972) durch die LBO 1995 noch in Kraft.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 1056/05

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 85.04 vom 17.12.2004

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Erhaltungssatzung, Milieuschutzsatzung, besondere städtebauliche Gründe, zeitgemäßer Ausstattungszustand, bauordnungsrechtliche Mindestanforderungen
Stichwort:Erhaltungssatzung
Leitsatz:Änderungen baulicher Anlagen, die von vornherein nicht geeignet sind, sich auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung auszuwirken, unterfallen auch nicht dem Genehmigungsvorbehalt des § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB.

Zu den Maßstäben, wann die Änderung einer baulichen Anlage nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen dient.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 85.04


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