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Erhaltung historischer Ortsteile

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BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 4.00 vom 18.05.2001

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Städtebaurecht, Bauleitplanung, Belange des Denkmalschutzes, Denkmalschutzrecht, Erhaltung historischer Ortsteile, Festsetzung privater Grünflächen, Erhaltungsverordnung, Rixdorf (in Berlin).
Stichwort:Erhaltung historischer Ortsteile
Leitsatz:1. Gemeinden und Städten ist es verwehrt, im Gewande des Städtebaurechts Denkmalschutz zu betreiben. Bauplanerische Festsetzungen, die nur vorgeschoben sind, in Wirklichkeit aber Zwecken des Denkmalschutzes dienen, sind rechtswidrig (§ 1 Abs. 1 und 3 BauGB).

2. Ein Bebauungsplan, der auf die Erhaltung eines historisch gewachsenen - denkmalgeschützten oder (einfach) erhaltenswerten - Ortsteils gerichtet ist, überschreitet den Rahmen städtebaulicher Zielsetzungen nicht, wenn er darauf zielt, die überkommene Nutzungsstruktur oder prägende Bestandteile des Orts- und Straßenbildes um ihrer städtebaulichen Qualität willen für die Zukunft festzuschreiben.

3. Die Festsetzung privater Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Hausgärten" nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB kann auch dazu dienen, die künftige städtebauliche Funktion ortsbildprägender Freiflächen zu bestimmen.

4. Die Instrumente der Bauleitplanung und die Erhaltungssatzung (§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) können nebeneinander zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets eingesetzt werden. Ob sie gemeinsam zum Einsatz kommen, beurteilt sich nach den städtebaulichen Zielen des Plangebers.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 4.00




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