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Erhalten von Leistungen der Sozialhilfe iS des § 145 SGB IX

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 9/9a SB 11/06 R vom 17.07.2008

Rechtsgebiete:SGB IX, GG, SGB XII
Schlagworte:chwerbehindertenrecht - kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr - Erhalten von Leistungen der Sozialhilfe iS des § 145 SGB IX - bedarfsdeckendes Einkommen des schwerbehinderten Menschen - Anrechnung des seinen eigenen Bedarf übersteigenden Teil des Einkommens bei den Sozialhilfeleistungen des Ehegatten
Stichwort:Erhalten von Leistungen der Sozialhilfe iS des § 145 SGB IX
Leitsatz:Leistungen der Sozialhilfe "erhält" iS von § 145 SGB IX ein schwerbehinderter Mensch, der über bedarfsdeckendes Einkommen verfügt, auch dann nicht, wenn der seinen eigenen Bedarf übersteigende Teil des Einkommens bei den Sozialhilfeleistungen des Ehegatten angerechnet wird. Diese Regelung ist mit dem GG vereinbar.
Volltext: BSG - Urteil, B 9/9a SB 11/06 R




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