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Erhalt des Sonderkündigungsschutzes nach dem SGB IX durch Mitteilung der festgestellten Schwerbehinderung durch den Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb bestimmter Fristen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 15 Sa 340/08 vom 17.07.2008

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Erhalt des Sonderkündigungsschutzes nach dem SGB IX durch Mitteilung der festgestellten Schwerbehinderung durch den Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb bestimmter Fristen
Stichwort:Erhalt des Sonderkündigungsschutzes nach dem SGB IX durch Mitteilung der festgestellten Schwerbehinderung durch den Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb bestimmter Fristen
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 15 Sa 340/08




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