JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Ergebnisrichtigkeit
| Rechtsgebiete: | AufenthG, SGB II, VwGO |
| Schlagworte: | Bedarfsermittlung, Ergebnisrichtigkeit, Freibeträge, Mindestbedarf, Sicherung Des Lebensunterhalts, Unterdeckung |
| Stichwort: | Ergebnisrichtigkeit |
| Leitsatz: | 1. Ist es dem Beschwerdeführer gelungen, mit der Beschwerdebegründung die tragenden Gründe einer zu seinem Nachteil ergangenen erstinstanzlichen Entscheidung erfolgreich in Zweifel zu ziehen, ist das Beschwerdegericht durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO nicht gehindert und - soweit der Fall dazu Anlass bietet - sogar gehalten, zu prüfen, ob sich die angegriffene Entscheidung zwar nicht mit der Begründung des Verwaltungsgerichts, wohl aber aus anderen Gründen als im Ergebnis richtig erweist (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Senats). 2. Die Berechnung des zur Sicherung des Lebensunterhalts eines erwerbsfähigen Ausländers notwendigen Bedarfs im Sinne der §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 3 AufenthG ist an den einschlägigen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches 2. Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954) - SGB II - zu orientieren. 3. Im Falle der Erwerbstätigkeit eines solchen Ausländers scheidet bei der Bedarfsermittlung zum Zwecke der Feststellung des Vorliegens der Erteilungsvoraussetzung nach §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 3 AufenthG eine Reduzierung des zur Verfügung stehenden Einkommens um die nach §§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit 30 SGB II abzusetzenden Freibeträge aus. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 TG 512/06 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, VwGO |
| Schlagworte: | Libanon, Berufungszulassung, Visasache, ernstliche Richtigkeitszweifel (verneint), (keine) Zulassungsentscheidung des Verwaltungsgerichts, Ergebnisrichtigkeit, behördliche Ermessenserwägungen, (keine) gerichtliche Erörterungspflicht |
| Stichwort: | Ergebnisrichtigkeit |
| Leitsatz: | Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO können nicht mit der Begründung geltend gemacht werden, das Verwaltungsgericht habe keine Entscheidung über die Zulassung der Berufung gemäß § 124 a Abs. 1 VwGO getroffen. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 3 N 71.05 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, GG, HGO, VwGO |
| Schlagworte: | Änderung, Bebauungsplan, Einkaufszentrum, Einvernehmen, Ergebnisrichtigkeit, Fabrikverkauf, Factory-Outlet-Zentrum, Rechtsmissbrauch, Verkündungsmangel |
| Stichwort: | Ergebnisrichtigkeit |
| Leitsatz: | Ein Bebauungsplan, der lediglich Änderungen eines früheren nichtigen Bebauungsplans beinhaltet, die für sich betrachtet keine vollständige planerische Konzeption ergeben, sondern nur einen unvollständigen Torso darstellen, den der Plangeber in Kenntnis der Nichtigkeit des Ursprungsplans nicht beschlossen hätte, kann nicht als rechtswirksam betrachtet werden. Eine unter Umgehung der verfahrensrechtlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilte Baugenehmigung kann die Gemeinde grundsätzlich unabhängig davon anfechten, ob sie bei zutreffender rechtlicher Beurteilung verpflichtet wäre, das Einvernehmen zu erteilen. Die Berufung einer Gemeinde auf die ihr durch § 36 Abs. 1 BauGB gesetzlich verliehene verfahrensrechtliche Position kann ausnahmsweise dann rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Gemeinde ihre bauplanungsrechtlichen Vorstellungen durch Erlass eines - wenn auch wegen eines Verkündungsmangels nichtigen - Bebauungsplans umfassend geäußert hat, sie nicht zu erkennen gibt, dass sie abweichende Festsetzungen herbeiführen möchte und das von der Gemeinde angegriffene Vorhaben den Festsetzungen des - wegen eines Verkündungsmangels nichtigen - Bebauungsplans und auch der Regelung des § 34 BauGB entspricht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 TZ 860/00 | |
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