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Ergänzungsbetreuer

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 69/07 vom 10.09.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ergänzungsbetreuer, Betreuer, Schenkung, Ausstattung, Schenkungsverbot, Erbe, Erbfolge, Pflegevereinbarung, Pflege, Unentgeltlichkeit, Anstandsschenkung, Schenkung, Pflicht
Stichwort:Ergänzungsbetreuer
Leitsatz:Zur rechtlichen Bewertung der Übertragung des Miteigentumsanteils des Betreuten an dessen Eigentumswohnung, die seinen einzigen Vermögenswert darstellt und von ihm zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an einen der Abkömmlinge gegen Übernahme einer inhaltlich stark beschränkten Pflegeverpflichtung durch den Ergänzungsbetreuer als unzulässige gemischte Schenkung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 69/07



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 153/07 vom 30.08.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Falschbezeichnung, falsa demonstratio non nocet, Grundstück, Grundbesitz, Ergänzungsbetreuer, Schenkungsverbot, Schenkung, Genehmigung, Betreuer, Betreuung
Stichwort:Ergänzungsbetreuer
Leitsatz:Der Grundsatz "falsa demonstratio non nocet" gilt auch für die auf einer übereinstimmenden Fehlvorstellung der Urkundsbeteiligten beruhende falsche Bezeichnung von zu übertragendem Grundbesitz in einem notariellen Vertrag.

Wirkt ein Ergänzungsbetreuer nach einer vorausgegangenen Falschbezeichnung zum Zwecke der Klarstellung für einen Betreuten in einer neuen notariellen Urkunde an der Übertragung des noch nicht umgeschriebenen Grundbesitzes mit, so unterfällt dies nicht dem Schenkungsverbot der §§ 1908 i Abs. 2 , 1804 BGB, so dass über die nachgesuchte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 1908 i Abs. 1, 1821, 1829 BGB zu befinden ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 153/07

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 4/03 vom 13.11.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betreuer, Ergänzungsbetreuer, Kontrollbetreuer
Stichwort:Ergänzungsbetreuer
Leitsatz:1. Die Bestellung eines "Ergänzungsbetreuers" im Sinne des § 1899 IV BGB kommt nur in Betracht, sofern der bereits bestellte Betreuer im Bereich des ihm übertragenen Aufgabenkreises teilweise an der Besorgung der Angelegenheiten verhindert ist.

2. Ungeachtet der Möglichkeit der Bestellung eines Kontrollbetreuers im Sinne des § 1896 III BGB ist im Falle ersichtlicher Eigeninteressen eines Bevollmächtigten die Bestellung eines Betreuers jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn dem Bevollmächtigten sogar das Selbstkontrahieren gestattet worden ist.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 4/03


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