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Ergänzungsabgabe und Stabilitätszuschlag

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BFH – Urteil, X R 19/06 vom 17.01.2007

Rechtsgebiete:AO 1977
Schlagworte:Prozesszinsenanspruch eines Steuerpflichtigen, der den Prozess nicht selbst geführt hat - Prozesszinsen auch auf erstattete Kirchensteuer, Ergänzungsabgabe und Stabilitätszuschlag
Stichwort:Ergänzungsabgabe und Stabilitätszuschlag
Leitsatz:Prozesszinsen nach § 236 AO erhält der Feststellungsbeteiligte, dessen Einkommensteuerfestsetzung aufgrund der gerichtlichen Anfechtung eines Grundlagenbescheides durch einen früheren Mitgesellschafter einer KG geändert wird, selbst dann, wenn er nicht Beteiligter im Verfahren gegen den Grundlagenbescheid war.
Volltext: BFH - Urteil, X R 19/06




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