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ergänzendes Eintretenmüssen der Jugendhilfe

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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 32.05 vom 22.02.2007

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Eingliederungshilfe, Annexkosten, Nachranggrundsatz, Fahrt- und Begleitkosten für therapeutische Sitzungen, Akzessorietät, keine strenge - bei Haupt- und Annexleistungen im Jugendhilferecht, Krankenkassenleistung, Verhältnis einer (teilweise) verweigerten - zum Jugendhilferecht, ergänzendes Eintretenmüssen der Jugendhilfe
Stichwort:ergänzendes Eintretenmüssen der Jugendhilfe
Leitsatz:Nach § 35a SGB VIII besteht ein Anspruch gegen den Jugendhilfeträger auf Erstattung von Kosten für Fahrt und Begleitung zu ambulanter therapeutischer Behandlung als Annexkosten auch dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nur noch die Behandlungskosten selbst zu tragen hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 32.05




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