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ergänzender traditioneller Begriff

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 5.08 vom 18.06.2008

Rechtsgebiete:VO (EG) Nr. 1493/1999, VO (EG) Nr. 753/2002
Schlagworte:Wein, Weinbezeichnung, geregelte fakultative Angabe, ergänzender traditioneller Begriff, Verwechslungsgefahr, Irreführung, "Reserve", "Privat-Reserve"
Stichwort:ergänzender traditioneller Begriff
Leitsatz:Die Verwendung der Bezeichnungen "Réserve/Grande Réserve" und "Reserve/ Privat-Reserve" für einen deutschen Wein ist nicht schon deshalb unzulässig, weil das deutsche Weinrecht diese Bezeichnungen nicht definiert.

Die in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 aufgeführten ergänzenden traditionellen Begriffe sind gegen Aneignung, Nachahmung oder Anspielung unbedingt nur in der jeweiligen Sprache geschützt. Übersetzungen in eine andere Sprache sind nur dann unzulässig, wenn die Gefahr der Verwechslung mit dem geschützten Begriff oder der Irreführung des Verbrauchers besteht.

Für die Frage der Irreführung ist darauf abzustellen, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die fragliche Angabe wahrscheinlich auffassen wird.

Zur Gefahr der Irreführung durch die Bezeichnungen "Réserve", "Grande Réserve" oder "Privat-Reserve" für einen deutschen Wein.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 5.08



BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 C 16.05 vom 16.03.2006

Rechtsgebiete:VO (EG) Nr. 1493/1999, VO (EG) Nr. 753/2002
Schlagworte:Wein, Weinbezeichnung, geregelte fakultative Angabe, ergänzender traditioneller Begriff, Irreführung, Nachahmung, Nachahmungsverbot, "Reserve", "Privat-Reserve"
Stichwort:ergänzender traditioneller Begriff
Leitsatz:Dem Europäischen Gerichtshof wird die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob eine Angabe, die sich auf ein Verfahren der Erzeugung, Bereitung und Reifung oder auf die Qualität des Weins bezieht, nur als geregelte Angabe zulässig ist.

Der Europäische Gerichtshof wird ferner gefragt, ob eine widerrechtliche Nachahmung einer geschützten Weinbezeichnung nur dann vorliegt, wenn sie in der Sprache des geschützten Begriffs erfolgt.

Der Europäische Gerichtshof wird schließlich gefragt, ob die vom Gemeinschaftsrecht geschützten traditionellen Begriffe nur in Ansehung von Weinen geschützt sind, die aus demselben Erzeugermitgliedstaat stammen wie der geschützte traditionelle Begriff.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 C 16.05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10692/04.OVG vom 21.09.2004

Rechtsgebiete:VO (EG) Nr. 1493/99, VO (EG) Nr. 753/2002, WeinG, AGLMBG, POG
Schlagworte:Gran Reserva, Reserva, Grande Réserve, Réserve, Riserva, Reserve, Privat-Reserve, traditioneller Begriff, ergänzender traditioneller Begriff, geschützter Begriff, Irreführungsverbot, Irreführung, Qualitätsweine b.A, Weinüberwachung, Bezeichnung, Aufmachung, Etikettierung, Etikett, Wein, Verbraucherschutz, Aneignungsverbot, Nachahmungsverbot, Anspielungsverbot, Bild-Wort-Marke, Marke, Markenschutz
Stichwort:ergänzender traditioneller Begriff
Leitsatz:In der Verwendung der Begriffe "Réserve" und "Grande Réserve" auf Etiketten für deutsche Qualitätsweine b. A. ist eine gemäß Art. 24 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 unzulässige Nachahmung ergänzender traditioneller Begriffe für Weine aus Spanien, Griechenland, Italien und Portugal zu sehen.

In der Verwendung der Begriffe "Reserve" und "Privat Réserve" auf Etiketten für deutsche Qualitätsweine b. A. ist eine gemäß Art. 24 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 unzulässige Anspielung auf ergänzende traditionelle Begriffe für Weine aus Spanien, Griechenland, Italien und Portugal zu sehen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10692/04.OVG


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