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Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts bei Umzug des Berechtigten ins Pflegeheim

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BGH – Urteil, V ZR 168/07 vom 09.01.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts bei Umzug des Berechtigten ins Pflegeheim, Verpflichtung des Eigentümers zur Vermietung der Wohnung oder der Gestattung der Vermietung durch den Wohnungsberechtigten als hypothetischer Parteiwille
Stichwort:Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts bei Umzug des Berechtigten ins Pflegeheim
Leitsatz:Enthält die schuldrechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts keine Regelung, wie die Wohnung genutzt werden soll, wenn der Wohnungsberechtigte sein Recht wegen Umzugs in ein Pflegeheim nicht mehr ausüben kann, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht. Eine Verpflichtung des Eigentümers, die Wohnung zu vermieten oder deren Vermietung durch den Wohnungsberechtigten zu gestatten, wird dem hypothetischen Parteiwillen im Zweifel allerdings nicht entsprechen.
Volltext: BGH - Urteil, V ZR 168/07




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