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ergänzende Vertragsauslegung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 7 AZR 768/07 vom 22.04.2009

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Befristung, Vertretung, ergänzende Vertragsauslegung
Stichwort:ergänzende Vertragsauslegung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 768/07



LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 1003/08 vom 29.01.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Aufhebungsvertrag, Auslegung, ergänzende Vertragsauslegung, Anfechtung, Abfindung
Stichwort:ergänzende Vertragsauslegung
Leitsatz:1. Jede Art von Auslegung einer Willenserklärung oder eines Vertragswerks setzt voraus, dass eine Auslegungsbedürftigkeit besteht. Hat die Willenserklärung bzw. der Vertrag nach Wortlaut und Zweck einen eindeutigen Inhalt, ist für eine Auslegung kein Raum.

2. Sollen bei der Auslegung einer Vertragsurkunde Umstände außerhalb der Urkunde mit herangezogen werden, gilt die sog. Andeutungstheorie: Sie verlangt, dass der aus Umständen außerhalb der Urkunde ermittelte rechtsgeschäftliche Wille in der Urkunde einen irgendwie gearteten, wenn auch unvollkommenen, Ausdruck gefunden haben muss.

3. Eine sog. ergänzende Vertragsauslegung kommt nur in Betracht, wenn der Vertrag eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweist.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 1003/08

HESSISCHES-LAG – Urteil, 3 Sa 1798/07 vom 15.08.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Bezugnahmeklausel, ergänzende Vertragsauslegung, Chefarztvertrag
Stichwort:ergänzende Vertragsauslegung
Leitsatz:1. Durch eine arbeitsvertragliche Verweisungsklausel in einem Chefarztvertrag, wonach an die Stelle der Vergütungsgruppe I BAT die entsprechende Vergütungsgruppe des neuen Tarifvertrages tritt, wenn der BAT oder der maßgebende Vergütungstarifvertrag im Bereich der VkA durch einen anderen Tarifvertrag ersetzt wird, werden die Entgeltgruppen des TV-Ärzte/VkA nicht in das Arbeitsverhältnis transformiert.

2. Eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet aus, weil die Regelungslücke auf verschiedene Weise geschlossen werden kann und keine Anhaltspunkte bestehen, für welche Alternative sich die Parteien entschieden hätten.

3. Lässt sich die Regelungslücke nicht schließen, weil es dafür keine Anhaltspunkte im Vertragsgefüge gibt und sich das Ereignis infolge einer grundlegenden Änderung der Verhältnisse der Beurteilung nach dem Vertragswillen entzieht, kommt auch eine richterliche Vertragsanpassung nicht in Betracht.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 3 Sa 1798/07

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 685/07 vom 31.08.2007

Rechtsgebiete:TzBfG, BErzGG, BGB
Schlagworte:Befristeter Arbeitsvertrag, Vertretung wegen Elternzeit, ergänzende Vertragsauslegung
Stichwort:ergänzende Vertragsauslegung
Leitsatz:1. Wird im Rahmen eines zeitbefristeten Arbeitsvertrages vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis bei Dienstaufnahme der Stelleninhaberin endet und kehrt diese nach Ablauf der Befristung wegen Gewährung von Sonderurlaub nicht an ihren Arbeitsplatz zurück, ist eine nachträgliche Regelungslücke entstanden, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist (im Anschluss an BAG v. 26.06.1996, NZA 1997, S. 200).

2. Die vereinbarte Zeitbefristung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber bei Kenntnis des Umstandes, dass die Stelleninhaberin Sonderurlaub beantragt und ihr dieser gewährt wird, der zur Vertretung beschäftigten Arbeitnehmerin eine Befristung bis zum Ablauf des Sonderurlaubs angeboten hätte.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 685/07


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