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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10809/08.OVG vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:VO (EG) Nr. 1493/199, VO (EG) Nr. 753/2002
Schlagworte:Nachahmung, Verwechslung, Irreführung, Gefahr, Bezeichnung, ergänzende traditionelle Begriffe, Sprache, Übersetzung, Réserve, Grande-Réserve, Privat-Reserve, Reserve, Verbraucher, Erwartung, Qualität, Wein, Qualitätsstandard
Stichwort:ergänzende traditionelle Begriffe
Leitsatz:Ein deutscher Wein darf bei Einhaltung einer besonderen Qualität (hier beruhend auf Ertragsbeschränkung, hohem Mostgewicht und längerer Lagerzeit) mit den französischen Begriffen "Réserve/Grande Réserve" oder als "Privat-Reserve" bezeichnet werden.

Darin liegt keine Gefahr der Irreführung des Verbrauchers über aus Frankreich stammenden Wein oder die in Portugal, Spanien, Italien und Österreich traditionell geschützten Weine mit den Angaben "Reserva/Grande Reserva/Gran Reserva", "Riserva/Gran Riserva" und "Reserve".
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10809/08.OVG




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