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BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 74.06 vom 26.03.2007

Rechtsgebiete:GG, AtG, StrlSchV, AtVfV, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Atomares Endlager, vernachlässigbare Wärmestrahlung, Planfeststellung, planerische oder gebundene Entscheidung, Planrechtfertigung, Standortsuche, Bedarf, natürliche Strahlenexposition, wasserrechtlicher Besorgungsgrundsatz, Gebot der Schadensvorsorge, terroristischer Angriff, ethische Aspekte, Weisungen, ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung, Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Stichwort:ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung
Leitsatz:Die atomrechtliche Planfeststellung ist eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde im Hinblick auf Alternativstandorte.

Die Entscheidung für das Konzept einer nicht rückholbaren Endlagerung bedarf keiner weitergehenden gesetzlichen Regelung.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 74.06




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