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Ergänzende beamtenähnliche Versorgung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 456/99 vom 19.12.2000

Rechtsgebiete:BetrAVG, Beamtenversorgungsgesetz, Ersatzschulfinanzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Schlagworte:Ergänzende beamtenähnliche Versorgung - Ersatzschulen
Stichwort:Ergänzende beamtenähnliche Versorgung
Leitsatz:Wurde ein Lehrer, der an einer Nordrhein-Westfälischen Ersatzschule als Angestellter tätig war, nach Insolvenz des Schulträgers wegen Auflösung der Schule in den einstweiligen Ruhestand versetzt und später als Beamter beim Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt, ohne daß dort die Zeit des einstweiligen Ruhestands als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt wurde, so kann sich aus der im früheren Angestelltenverhältnis erteilten Zusage einer beamtenförmigen Versorgung und der entsprechenden Anwendung des § 54 BeamtVG ein Anspruch gegen den Träger der Haushaltsersatzschule auf eine die Beamtenversorgung des Landes ergänzende Rente ergeben.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 456/99




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