JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages
| Rechtsgebiete: | TVG, EKT in der in den Jahren 2001 und 2002 geltenden Fassung, Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit vom 20. Dezember 2000, SGB VI, GG |
| Schlagworte: | Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages |
| Stichwort: | Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 520/04 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, GG, Versorgungstarifvertrag f. d. ZDF |
| Schlagworte: | Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages |
| Stichwort: | Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Ein Versorgungstarifvertrag, der eine endgehaltsbezogene Versorgungsleistung verspricht und für deren Berechnung auf das Grundgehalt des letzten Abrechnungsmonats abstellt, ist regelmäßig lückenhaft, soweit es um die Behandlung von Versorgungsberechtigten geht, die während nicht unwesentlicher Teile ihres Beschäftigungsverhältnisses in einem anderen zeitlichen Umfang für ihren Arbeitgeber tätig waren als während des letzten Beschäftigungsmonats. 2. Die Gerichte für Arbeitssachen sind jedenfalls befugt, diese Regelungslücke zu schließen, wenn der tatsächliche Regelungswille der Tarifvertragsparteien feststeht. Aktenzeichen: 3 AZR 432/97 Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 03. November 1998 - 3 AZR 432/97 - I. Arbeitsgericht Mainz - 9 Ca 2953/94 - Urteil vom 27. Februar 1996 II. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 6 Sa 631/96 - Urteil vom 13. Mai 1997 |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 432/97 | |
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