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JuraForum.deUrteileSchlagwörterEErgänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages 

Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 520/04 vom 15.11.2005

Rechtsgebiete:TVG, EKT in der in den Jahren 2001 und 2002 geltenden Fassung, Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit vom 20. Dezember 2000, SGB VI, GG
Schlagworte:Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages
Stichwort:Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 520/04



BAG – Urteil, 3 AZR 432/97 vom 03.11.1998

Rechtsgebiete:BetrAVG, GG, Versorgungstarifvertrag f. d. ZDF
Schlagworte:Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages
Stichwort:Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages
Leitsatz:Leitsätze:

1. Ein Versorgungstarifvertrag, der eine endgehaltsbezogene Versorgungsleistung verspricht und für deren Berechnung auf das Grundgehalt des letzten Abrechnungsmonats abstellt, ist regelmäßig lückenhaft, soweit es um die Behandlung von Versorgungsberechtigten geht, die während nicht unwesentlicher Teile ihres Beschäftigungsverhältnisses in einem anderen zeitlichen Umfang für ihren Arbeitgeber tätig waren als während des letzten Beschäftigungsmonats.

2. Die Gerichte für Arbeitssachen sind jedenfalls befugt, diese Regelungslücke zu schließen, wenn der tatsächliche Regelungswille der Tarifvertragsparteien feststeht.

Aktenzeichen: 3 AZR 432/97
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 03. November 1998
- 3 AZR 432/97 -

I. Arbeitsgericht
Mainz
- 9 Ca 2953/94 -
Urteil vom 27. Februar 1996

II. Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz
- 6 Sa 631/96 -
Urteil vom 13. Mai 1997
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 432/97


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