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Ergänzende Auslegung einer Gesamtzusage

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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 1142/07 vom 27.06.2008

Rechtsgebiete:BGB, AVG, SGB VI
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung, Ergänzende Auslegung einer Gesamtzusage, Beitragssicherungsgesetz vom 23.12.2002
Stichwort:Ergänzende Auslegung einer Gesamtzusage
Leitsatz:1. Eine Versorgungsordnung, nach der als Zusatzversorgung ein bestimmter Prozentsatz als Differenzbetrag zwischen dem zuletzt bezogenen Arbeitsentgelt und der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zugesagt ist, enthält eine Regelungslücke, wenn die zur Zeit der Erteilung der Versorgungszusage geltende gesetzliche Regelung über die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung in den Regelungsplan der Versorgungsordnung aufgenommen wurde, diese jedoch keine Regelung drüber enthält, was gelten soll, wenn der Gesetzgeber die Beitragsbemessungsgrenze "außerplanmäßig" anhebt.

2. Zur Anpassung der lückenhaften Versorgungsordnung.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 1142/07




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