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Erfüllungsort bei Beratungspflichten

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 99/05 vom 22.06.2005

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Schlagworte:Zuständigkeitsbestimmung, Erfüllungsort bei Beratungspflichten
Stichwort:Erfüllungsort bei Beratungspflichten
Leitsatz:1. Bei Klagen auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten ist "streitige Verpflichtung" im Sinne des § 29 Abs. 1 ZPO diejenige Vertragspflicht, für deren Schlechterfüllung Ersatz begehrt wird. Findet die Beratung des Käufers einer Eigentumswohnung im Rahmen eines Anlagemodells durch "Repräsentanten" des Verkäufers in der Wohnung des Käufers statt, so ist Erfüllungsort nach § 269 Abs. 1 BGB für die Beratungspflicht jedenfalls bei Vorliegen eines Beratungsvertrages der Wohnsitz des Käufers (vgl. Senatsbeschluss vom 3.06.2005 - 2 W 86/05).

2. Richtet sich die Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung der Beratungspflicht nicht nur gegen den Verkäufer, sondern auch gegen die am Modell beteiligte finanzierende Bank, so besteht ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei dem Gericht, zu dessen Bezirk der Wohnsitz des Käufers gehört.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 99/05



OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 86/05 vom 03.06.2005

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Schlagworte:Zuständigkeitsbestimmung, Verweisung, Erfüllungsort bei Beratungspflichten
Stichwort:Erfüllungsort bei Beratungspflichten
Leitsatz:1. Ein Verweisungsbeschluss ist objektiv willkürlich, wenn er zu einem vorangegangenen Hinweis des Gerichts im Widerspruch steht und ohne weitere Anhörung und Begründung ergeht.

2. Bei Klagen auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten ist "streitige Verpflichtung" im Sinne des § 29 Abs. 1 ZPO diejenige Vertragspflicht, für deren Schlechterfüllung Ersatz begehrt wird. Findet die Beratung des Käufers einer Eigentumswohnung im Rahmen eines Anlagemodells durch "Repräsentanten" des Verkäufers in der Wohnung des Käufers statt, so ist Erfüllungsort nach § 269 Abs. 1 BGB für die Beratungspflicht jedenfalls bei Vorliegen eines Beratungsvertrages der Wohnsitz des Käufers.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 86/05


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