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Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 199/02 vom 18.09.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren
Stichwort:Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren
Leitsatz:1. Übernimmt der Schuldner in einem Prozessvergleich die Vornahme bestimmter Mängelbeseitigungsmaßnahmen zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, kann der Streit um die Erfüllung nicht im Vollstreckungsverfahren ausgetragen werden, wenn die Beweismittel nicht liquide sind, sondern die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich ist.

2. Der Erfüllungseinwand kann auch dann nicht im Vollstreckungsverfahren abschließend beurteilt werden, wenn die Parteien darüber streiten, ob die in dem Prozessvergleich vom Schuldner übernommene Verpflichtung sich nur auf die Durchführung bestimmter Mängelbeseitigungsmaßnahmen erstreckt oder auf die Herbeiführung eines bestimmten Gewährleistungserfolges gerichtet ist.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 199/02



OLG-MUENCHEN – Beschluss, 7 W 691/02 vom 26.03.2002

Rechtsgebiete:ZPO, HGB
Schlagworte:Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren, Anforderungen an einen Buchauszug
Stichwort:Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren
Leitsatz:1. Der Erfüllungseinwand des Schuldners ist im Verfahren nach § 887 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigen, wenn er liquide beweisbar ist.

2. Zu den Anforderungen an einen Buchauszug.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 7 W 691/02


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