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Erfüllung von Urlaubsansprüchen durch Betriebswerber bei Betriebsübergang in der Insolvenz

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 2 Sa 481/02 vom 04.12.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Erfüllung von Urlaubsansprüchen durch Betriebswerber bei Betriebsübergang in der Insolvenz
Stichwort:Erfüllung von Urlaubsansprüchen durch Betriebswerber bei Betriebsübergang in der Insolvenz
Leitsatz:1. Es bestehen keine Abgeltungsanprüche des Arbeitsnehmers nach § 7 Abs. 4 BurlG gegen den Betriebsveräußerer bei Betriebsübergang für noch nicht erfüllte Urlaubsansprüche

2. Die Grundsätze der eingeschränkten Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz (vg. Dazu zuletzt BAG, Urteil vom 20.06.2002, 8 AZR 459/01) gelten lediglich für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens berücksichtigungsfähig sind. Dies trifft auf Urlaubsansprüche, die auf Freistellung von der Arbeit gerichtet sind, nicht zu.

3. Der Arbeitnehmer hat einen Erfüllungsanspruch auf Urlaubsgewährung gegen den Betriebserwerber auch für noch nicht erfüllte Urlaubsansprüche aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 2 Sa 481/02




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