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Erfüllung von Auflagen und Weisungen nach Erlass der Widerrufsentscheidung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 75/02 vom 08.04.2002

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, Erfüllung von Auflagen und Weisungen nach Erlass der Widerrufsentscheidung, vor Rechtskraft, Berücksichtigung im Beschwerdeverfahren
Stichwort:Erfüllung von Auflagen und Weisungen nach Erlass der Widerrufsentscheidung
Leitsatz:Wird die Bewährungsauflage hier: Zahlung einer Geldbuße noch vor Rechtskraft der Widerrufsentscheidung erfüllt, ist das im Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung, durch die eine Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen worden ist, zu berücksichtigen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 75/02




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