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Erfüllung des Quorums durch Einbeziehung eines Umwandlungsantrags nach dem Unternehmensgesetz der DDR

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 27.98 vom 15.12.1999

Rechtsgebiete:VermG, Gesetz über d. Gründung u. d. Tätigkeit privater Unternehmen u. über Unternehmensbeteiligungen vom 7. März 1990
Schlagworte:Unternehmensrückgabe, Erfüllung des Quorums durch Einbeziehung eines Umwandlungsantrags nach dem Unternehmensgesetz der DDR, Auslegung, Umdeutung.
Stichwort:Erfüllung des Quorums durch Einbeziehung eines Umwandlungsantrags nach dem Unternehmensgesetz der DDR
Leitsatz:Leitsatz:

Der Antrag auf Umwandlung eines enteigneten Betriebs nach dem Unternehmensgesetz der DDR vom 7. März 1990 ist bei der Ermittlung des Quorums gemäß § 6 Abs. 1 a Sätze 2 und 3 VermG für einen Restitutionsantrag nach dem Vermögensgesetz nicht zu berücksichtigen, wenn derjenige, der die Umwandlung nach dem Unternehmensgesetz der DDR beantragt hatte, sich ausdrücklich gegen eine Rückübertragung auf der Grundlage des Vermögensgesetzes ausgesprochen hat.

Urteil des 8. Senats vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 8 C 27.98 -

I. VG Gera vom 19.08.1998 - Az.: VG 6 K 285/94 GE -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 27.98




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