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Erfordernis der gerichtlichen Geltendmachung innerhalb der Frist des § 4 S. 1 KSchG

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 15 Sa 298/05 vom 23.06.2005

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Nichteinhaltung der Kündigungsfrist, Erfordernis der gerichtlichen Geltendmachung innerhalb der Frist des § 4 S. 1 KSchG
Stichwort:Erfordernis der gerichtlichen Geltendmachung innerhalb der Frist des § 4 S. 1 KSchG
Leitsatz:Ergibt die Auslegung einer mit unzutreffender Frist ausgesprochenen Kündigung, dass das Arbeitsverhältnis gleichwohl unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist beendet werden soll, so muss die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist nicht innerhalb der Frist des § 4 S. 1 KSchG gerichtlich geltend gemacht werden, um die Folgen des § 7 KSchG zu vermeiden.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 15 Sa 298/05




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