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Erforderlichkeitsgrundsatz

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, WpÜG 2/07 vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:HGB, WpHG, WpÜG
Schlagworte:Enforcementverfahren, Abschlussprüfer, Arbeitspapiere, Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde, Erforderlichkeitsgrundsatz, Instanzenzug, Rechtsbeschwerde
Stichwort:Erforderlichkeitsgrundsatz
Leitsatz:1. Im Enforcementverfahren ist eine Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse an der Feststellung besteht.

2. Den Umfang ihrer Ermittlungen kann die BaFin nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmen.

3. Die Auskunftspflicht des Abschlussprüfers ist gegenüber der Auskunftspflicht der Organe der Gesellschaft nicht subsidiär. Sie kann auch die Vorlage der Arbeitspapiere umfassen, soweit dies erforderlich ist (Bestätigung der Senatsentscheidung im Eilverfahren vom 12.02.2007, WpüG 1/06).

4. Der Erforderlichkeitsgrundsatz setzt die begründete Erwartung voraus, dass dadurch die Untersuchung besser abgeschlossen werden und das Prüfungsergebnis nicht in gleicher Weise durch eine weniger beeinträchtigende Maßnahme erzielt werden kann.

5. Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof findet im gerichtlichen Beschwerdeverfahren gegen im Enforcementverfahren ergangene Verfügungen der BaFin nicht statt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, WpÜG 2/07



BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 CS 06.2014 vom 09.08.2006

Rechtsgebiete:VwGO, UVPG, BauGB, BauNVO, BayWaldG, BayBO, Richtlinie 337/85/EWG
Schlagworte:Anfechtung der Baugenehmigung für die Errichtung eines "Großsägewerks", vorläufiger Rechtsschutz, Anspruch auf rechtliches Gehör, Aufhebung und Zurückverweisung (Voraussetzungen verneint), Antragsbefugnis, Rodung von mehr als 10 ha Wald, Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) UVP-pflichtiges Vorhaben, Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Baugenehmigungsverfahren (verneint), Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Bebauungsplanverfahren als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, Umweltbericht, Ermitteln und Bewerten der Umweltbelange, Erforderlichkeitsgrundsatz, Abwägungsgebot, Festsetzung einer anderen Nutzungsart (als Wald) im Bebauungsplan, materiellrechtliche Anforderungen des BayWaldG, Waldfunktionsplan für den Teilabschnitt Region München ****, Widerspruch zu den Zielen des Waldfunktionsplans, Berücksichtigung der waldrechtlichen Anforderungen im Rahmen der Abwägung, Bestimmtheitsgebot, "Gesamtvorhaben" mit baurechtlich, immissionsschutzrechtlich und eisenbahnrechtlich genehmigungspflichtigen Teilen, Einwirkungsbereich einer Anlage, Zurechnung von Verkehrsgeräuschen auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, Wahrnehmung der aus dem "Eigentumsgrundrecht" des Mieters oder Pächters folgenden Nachbarrechte durch den Grundstückseigentümer, Nachbar bei öffentlicher Bekanntmachung der Baugenehmigung, baurechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Nachbarbegriff, auf Art. 10 a der Richtlinie 337/85/EWG beruhendes Verfahrensrecht (offen gelassen)
Stichwort:Erforderlichkeitsgrundsatz
Leitsatz:1. Wird in einem Bebauungsplan für eine Waldfläche eine andere Nutzungsart festgesetzt, dann wird die Rodung mit dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans zugelassen (Art. 9 Abs. 8 Satz 1 Alternative 1 BayWaldG). Eine für die Rodung erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung ist in diesem Fall als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen (§ 2 Abs. 4 BauGB).

2. Zu der Frage, ob im Fall der öffentlichen Bekanntmachung der Baugenehmigung (Art. 71 Abs. 4 BayBO) ein anderer Nachbarbegriff gilt, als bei der Nachbarbeteiligung gemäß Art. 71 Abs. 1 BayBO.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 1 CS 06.2014

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 04.3531 vom 22.05.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BayBO
Schlagworte:Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids für ein "Wohnstift", maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorhabens, Erledigung des Verpflichtungsbegehrens, Inkrafttreten eines Bebauungsplans als erledigendes Ereignis, Fortsetzungsfeststellungsantrag, Feststellungsinteresse, Bestimmtheit eines Vorbescheidsantrags, Auslegung eines Vorbescheidsantrags, Erforderlichkeitsgrundsatz, Abwägungsgebot, Wohnen im bauplanungsrechtlichen Sinn, betreutes Wohnen, Umgebung des Baugrundstücks, Einfügen in die Eigenart der Umgebung
Stichwort:Erforderlichkeitsgrundsatz
Leitsatz:1. Zur Auslegung eines Vorbescheidsantrags über die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, wenn die Angaben zu dem Vorhaben hinsichtlich eines Teils der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitskriterien unbestimmt sind.

2. "Betreutes Wohnen" in einem "Wohnstift" ist als Wohnen im bauplanungsrechtlichen Sinn zu qualifizieren.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 B 04.3531

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 N 04.3519 vom 13.04.2006

Rechtsgebiete:BauGB, BauGB 1997, BauNVO
Schlagworte:Festsetzung der höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden, Wohngebäude, Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung, zulässige Grundfläche, Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen, Erforderlichkeitsgrundsatz
Stichwort:Erforderlichkeitsgrundsatz
Leitsatz:1. Wohngebäude im Sinn von § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB ist auch ein gemischt genutztes Gebäude, wenn die Wohnnutzung im Verhältnis zu den anderen Nutzungen nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist.

2. Bei der Festsetzung der zulässigen Grundfläche durch eine absolute Quadratmeterzahl (Größe der Grundfläche gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 Alternative 2 BauNVO) muss ein - jeweils auf das Baugrundstück bezogenes - "Summenmaß" für alle baulichen Anlagen, die beim Maß der baulichen Nutzung zu Buche schlagen, festgesetzt werden. Ob eine auf die einzelnen Anlagen oder Anlagentypen (wie Hauptgebäude) bezogene Festsetzung als ergänzende Regelung zulässig ist, bleibt offen.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 04.3519


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