JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erforderlichkeit von Kosten
| Rechtsgebiete: | VwGO, GG, KAG M-V, KV M-V, KV-DVO |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Kanalbaubeitrag, Mindestinhalten einer Abgabensatzung, Öffentliche Einrichtung, Anlagenbegriff, Organisationsermessen, Entwässerungssatzung, Grundsatz der Normerhaltung, altangeschlossene Grundstücke, Gleichheitsgrundsatz, Grundsatzes der konkreten Vollständigkeit, Vorausleistung, Ermessen des Ortsgesetzgebers, Erforderlichkeit von Kosten, Ausschreibungsfehler, Kostenüberschreitungsverbot, Kalkulation, Tiefenbegrenzungsregelung |
| Stichwort: | Erforderlichkeit von Kosten |
| Leitsatz: | 1. Die Verwendung unterschiedlicher Beitragssätze für altangeschlossene bzw. neu anschließbare Grundstücke ist im Grundsatz willkürlich und somit mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar. 2. Die an einen Mischwasserkanal altangeschlossenen Grundstückseigentümer werden im konkreten Fall ohne sachlichen Grund bevorteilt; sie haben nur einen Beitrag nach dem Beitragssatz I zu entrichten und können dafür sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser entsorgen. Schlechtergestellt werden demgegenüber die Fälle der Neuanschlüsse an einen Niederschlagswasserkanal. (Nur) hier entsteht zusätzlich auch ein Beitrag nach dem Beitragssatz II. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 4 K 34/02 | |
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