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Erforderlichkeit eines Vergabeverfahrens
Nachfolgend finden Sie Entscheidungen der Gerichte zum Thema Erforderlichkeit eines Vergabeverfahrens:Insgesamt ist 1 Entscheidung zum Begriff - Erforderlichkeit eines Vergabeverfahrens - im Volltext in unserer Datenbank vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 1:
| Gericht: | OLG-KARLSRUHE |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 22 U 1/08 BSch |
| Verkündungsdatum: | 05.12.2008 |
| Rechtsgebiete: | BGB, BHO, BinSchG, BinSchStrO |
| Leitsatz: | 1. Ein Geschädigter hat dazulegen und zu beweisen, dass die als Schadensersatz für eine durchgeführte Reparatur verlangten Kosten erforderlich waren. Es muss also nicht umgekehrt der Schädiger beweisen, dass der Geschädigte den Schaden nicht gering gehalten hat. Der Geschädigte kann allerdings seiner Darlegungslast zunächst durch Vorlage einer detaillierten Reparaturrechnung entsprechen, der Schädiger kann sodann substantiiert Zweifel an einzelnen Rechnungsposten vortragen. 2. Grundsätzlich ist dem Geschädigten die Auswahl des zu beauftragenden Reparaturbetriebes vorbehalten, der Schädiger oder dessen Versicherer dürfen dem Geschädigten nicht einen von ihnen ausgewählten Reparateur aufdrängen Holt jedoch der Schädiger privat ein Schadensgutachten ein und beinhaltet dieses ein Reparaturangebot eines geeigneten Betriebes, so kann der Geschädigte dies nicht ignorieren. 3. Allerdings bleibt dem Geschädigten vorbehalten, der Auftragsvergabe eine (beschränkte) Ausschreibung vorzuschalten, wenn er - als öffentliche Hand - dazu verpflichtet ist. Die Tatsache, dass die Erforderlichkeit der Werkleistung durch einen Schädiger ausgelöst worden war, der als Schadensersatzpflichtiger gegenüber der geschädigten Öffentlichen Hand die Vergütung letztlich zu ersetzen hat, rechtfertigt nicht das Absehen von geltenden Vergaberechtsgrundsätzen. 4. Zahlt ein Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes wegen der Reparatur einer Schleuse Mehrwertsteuer an das ausführende Unternehmen, so umfasst ihr gegen den Schiffseigner bestehender Regressanspruch auch den der Bundesrepublik Deutschland zufallenden Mehrwertsteueranteil. |
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