JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erforderlichkeit des Bebauungsplans
| Rechtsgebiete: | BauGB, BImSchG |
| Schlagworte: | Abwägung, Abwägungsgebot, Erforderlichkeit des Bebauungsplans |
| Stichwort: | Erforderlichkeit des Bebauungsplans |
| Leitsatz: | Normenkontrollverfahren, Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebiets neben einem Mischgebiet. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 KN 34/03 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Abwägung, Abwägung, Anlagen für kirchliche, kulturelle, sozi, Bebauungsplan, Änderung, Erforderlichkeit, Erforderlichkeit des Bebauungsplans, Vertrauensschutz |
| Stichwort: | Erforderlichkeit des Bebauungsplans |
| Leitsatz: | Zum Vertrauensschutz eines allgemeinen Wohngebietes, wenn südlich eines 40 m breiten Grünstreifens die Möglichkeiten gewerblicher Nutzung intensiviert werden und die Grundlage dafür geschaffen wird, eine Moschee von überregionaler Bedeutung anzusiedeln. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 119/03 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Abwägung, Abwägungsergebnis, Abwägungsfehler, Ausfertigung, B-Planänderung, Erforderlichkeit des Bebauungsplans, Interesse, fiskalisches, Fundstellen |
| Stichwort: | Erforderlichkeit des Bebauungsplans |
| Leitsatz: | Die Änderung eines Bebauungsplans, mit der ein Kinderspielplatz verlegt werden soll, weil ein Grundstückseigentümer im Tausch für das bisherige Kinderspielplatzgrundstück zusätzlich zu seinem - bisher als WA festgesetztes - Grundstück der Gemeinde ein stattliches "Aufgeld" bietet, ist nicht erforderlich i.S. des § 1 Abs. 3 BauGB. Bei der Änderung eines Bebauungsplans muß das Interesse der Nachbarn an der Beibehaltung der bisherigen Festsetzung in der Abwägung berücksichtigt werden. Zu handschriftlichen Korrekturen textlicher Festsetzungen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 282/03 | |
| Rechtsgebiete: | AtG, BauGB |
| Schlagworte: | Abwägung, Erforderlichkeit des Bebauungsplans, Kernkraftwerk, Planungshorizont, Raumordnung: Ziel, Sorgepflicht, Vorrangstandort für Großkraftwerk, Zwischenlager |
| Stichwort: | Erforderlichkeit des Bebauungsplans |
| Leitsatz: | 1. Mit der Festsetzung eines Sondergebiets "Erzeugung, Entwicklung und Erforschung von Energie durch nichtnukleare Energiegewinnungsanlagen" auf dem Gelände eines Kernkraftwerkes, dessen Restlaufzeit und anschließender Rückbau die Verwirklichung der Planung frühestens in 21 Jahren zulassen, wird der Planungshorizont für einen Bebauungsplan deutlich überschritten. 2. Die gesetzliche Verpflichtung in § 9 a Abs. 2 Satz 3 AtG zur Errichtung eines standortnahen Zwischenlagers für abgebrannte Kernelemente hat die Gemeinde bei der Abwägung einer Festsetzung mit dem unter 1. genannten Inhalt zu beachten. 3. Eine Festsetzung, die die Errichtung eines Zwischenlagers für abgebrannte Kernelemente ausschließt, ist mit dem landesplanerischen Ziel, den Standort des Kernkraftwerkes als "Vorrangstandort für Großkraftwerk" zu sichern, nicht vereinbar, weil der Bebauungsplan den Bestandsschutz für das Kernkraftwerk, dessen weitere Nutzung ohne das Zwischenlager nicht möglich ist, in Frage stellt. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 14/04 | |
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