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Erforderlichkeit der Schulung zum Thema: Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Arbeitskampf

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 10 Sa 141/03 vom 11.08.2003

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Schulungskosten, Erforderlichkeit der Schulung zum Thema: Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Arbeitskampf, Vermittlung von Grundwissen/Spezialkenntnissen, Vorkenntnisse anderer Betriebsratsmitglieder
Stichwort:Erforderlichkeit der Schulung zum Thema: Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Arbeitskampf
Leitsatz:Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung mit dem Thema "Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Arbeitskampf" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG nur dann als erforderlich angesehen werden, wenn ein konkreter, aktueller, betriebsbezogener Anlass besteht, d.h. wenn konkret vorhersehbar ist, dass der Betrieb direkt oder indirekt von Arbeitskampfmaßnahmen betroffen sein wird. Die Vermittlung von Kenntnissen aus dem Gebiet des Arbeitskampfes gehört nicht zur Vermittlung von Grundkenntnissen des Betriebsverfassungsgesetzes oder des Arbeitsrechts.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 10 Sa 141/03




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