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Erforderlichkeit der Neubescheidung

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OLG-THUERINGEN – Urteil, 7 U 970/06 vom 25.04.2007

Rechtsgebiete:ThürKAG, AO, ZVG
Schlagworte:Beitrag für Abwasserentsorgungseinrichtungen, Fälligkeit nichtprivilegierter Beiträge, Erforderlichkeit der Neubescheidung, Bekanntmachung gegenüber einem Zwangsverwalter
Stichwort:Erforderlichkeit der Neubescheidung
Leitsatz:1. Die Regelung des § 21 a Abs. 4 ThürKAG betrifft nur Beiträge, die unter die Privilegierung fallen, mithin solche, die nach der Gesetzesänderung nicht oder nicht mehr zu erheben sind. Für nichtprivilegierte Beiträge bleibt eine bereits eingetretene Fälligkeit bestehen.

2. Die Neubescheidung des nicht privilegierten Teiles des Beitrags ist zu dessen Erhebung nicht erforderlich.

3. Die Bekanntmachung eines Bescheids über Herstellungsbeiträge an den Zwangsverwalter des haftenden Grundstücks löst nicht die Fälligkeit der Beitragsforderung aus.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 7 U 970/06




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