JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erforderlichkeit
| Rechtsgebiete: | KAG, LWG |
| Schlagworte: | Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, einmaliger Beitrag, Beitragsanspruch, Festsetzung, Beitragspflicht, Anschluss, Anschlussmöglichkeit, Vorteil, Vorausleistung, Abwasser, Niederschlagswasser, Oberflächenwasser, Regenwasser, Planung, Einschätzungsspielraum, Entwässerungsplanung, Planungsleitsatz, Niederschlagswasserkanal, Erforderlichkeit, Notwendigkeit, Versickerung, Verwertung, Ableitung |
| Stichwort: | Erforderlichkeit |
| Leitsatz: | Zum beitragsrechtlich relevanten Vorteil durch die Anschlussmöglichkeit an einen Niederschlagswasserkanal. Bei der Planung eines Niederschlagswasserkanals hat die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft einen Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Notwendigkeit einer Abwasseranlage. Die Frage, ob wenigstens ein Grundstück zur ordnungsgemäßen Beseitigung des dort anfallenden Oberflächenwassers auf einen solchen Kanal angewiesen ist, muss auch unter Einbeziehung der vorhandenen Verwertungs-, Versickerungs- bzw. Ableitungsmöglichkeiten beantwortet werden (§ 52 Abs. 5 Satz 1 LWG i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 3 LWG). Dabei sind nicht lediglich die Umstände im Zeitpunkt der Planung zu berücksichtigen, sondern auch zulässige und zukünftig mögliche Nutzungsänderungen der Grundstücke. Darüber hinaus besteht im Rahmen der Planung nur insoweit Veranlassung, vorhandene Verwertungs-, Versickerungs- bzw. Ableitungsmöglichkeiten der Grundstücke im Einzelnen aufzuklären, als konkrete Anhaltspunkte für solche Möglichkeiten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vorliegen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11163/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GemHVO, NAbfG, NKAG, Richtlinie 92/50/EWG |
| Schlagworte: | Abfallbeseitigungsgebühr, Erforderlichkeit, Fremdleistungsentgelt, Gebührenkalkulation, Kosten |
| Stichwort: | Erforderlichkeit |
| Leitsatz: | 1. Die ermessensfehlerfreie Festlegung des Gebührensatzes durch den Kreistag setzt voraus, dass seiner Entscheidung eine Kalkulation zugrunde liegt, die die kalkulatorischen Leitentscheidungen widerspiegelt. Sollen Rückstellungen gebildet werden, sind diese als solche in der Kalkulation auszuweisen. Fehler in der kalkulatorischen Ausweisung von Kosten führen nur zur Nichtigkeit des Gebührensatzes, wenn sie sich auf die Gebührenhöhe auswirken. 2. Im Rahmen der Abfallgebührenkalkulation sind ansatzfähig alle nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermittelnden Aufwendungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, die voraussichtlich für die Wahrnehmung der Aufgabe der Abfallentsorgung getätigt werden. Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ob die bei der Ermittlung der ansatzfähigen Kosten angestellten Wertungen und Prognosen auf begründeten Annahmen beruhen und der Satzungsgeber den ihm zustehenden Einschätzungsspielraum gewahrt hat. 3. Fremdleistungsentgelte im Sinne von § 12 NAbfG i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 4 NKAG können in die Gebührenkalkulation eingestellt werden, wenn eine rechtliche Zahlungsverpflichtung der Gebühren erhebenden Kommune gegenüber dem die Fremdleistungen erbringenden Dritten besteht und dessen Entgelt dem Erforderlichkeitsprinzip entspricht. 4. Der vom Erforderlichkeitsprinzip gesteckte Rahmen ist überschritten, wenn das Fremdleistungsentgelt außer Verhältnis zu den vom Dritten erbrachten Leistungen steht. Als erforderlich kann jedenfalls das Fremdleistungsentgelt angesehen werden, das preisrechtlichen Vorschriften entspricht. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LC 409/06 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB 1998, BauGB, BauGB 2004 |
| Schlagworte: | Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan, Festsetzung eines öffentlichen Fußwegs auf privaten Grundstücken, Erforderlichkeit, Abwägungsgebot, Fehler im Abwägungsvorgang (offen gelassen), Fehler im Abwägungsergebnis (verneint), Überleitungsvorschriften für die Vorschriften über die Planerhaltung, Geltendmachen von Mängeln des Abwägungsvorgangs in einem Schriftsatz an das Normenkontrollgericht, Unbeachtlichkeit der Mängel wegen Versäumung der Rügefrist, entsprechende Anwendung von § 167 ZPO (verneint) |
| Stichwort: | Erforderlichkeit |
| Leitsatz: | Zur Anwendung der Vorschrift des § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB 2004 über das Geltendmachen von Mängeln im Abwägungsvorgang auf einen Bebauungsplan, dessen Aufstellung unter der Geltung des Baugesetzbuches 1998 beschlossen wurde und der unter der Geltung des Baugesetzbuches 2004 vor dem Inkrafttreten von dessen Änderung durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006 (BGBl I S. 3316) in Kraft getreten ist. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 07.1552 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwGO |
| Schlagworte: | Abwägung, Eingriffsregelung, Erforderlichkeit, Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Normenkontrolleilverfahren, Oberflächenwasser, Sichtbeziehungen, Trennungsgrundsatz, Treu und Glauben, Vertrauensschutz |
| Stichwort: | Erforderlichkeit |
| Leitsatz: | 1. § 47 Abs. 2a VwGO greift nicht zulasten des Ehemanns ein, wenn seine Ehefrau für das im Miteigentum stehende Grundstück im Planaufstellungsverfahren Einwendungen vorgebracht hatte. 2. Eigentümer von Grundstücken, die in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil bisher am Rand des Außenbereichs lagen, haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, von der Planung weiterer Baureihen verschont zu bleiben. Das gilt in der Regel auch dann, wenn sie bislang einen ungestörten Ausblick auf einen Höhenzug genossen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 12/09 | |
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