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erforderlicher Vortrag für Wiederaufnahmeantrag

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 232/00 vom 12.09.2000

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Wiederaufnahme des Verfahrens, Zulässigkeit des Antrags, neue Beweismittel, Widerruf eines Geständnisses, erforderlicher Vortrag für Wiederaufnahmeantrag
Stichwort:erforderlicher Vortrag für Wiederaufnahmeantrag
Leitsatz:Leitsatz:

Der Widerruf eines Geständnisses eröffnet nur in Ausnahmefällen die zulässige Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 395 Nr. 5 StPO. Deshalb muß der Antragsteller in seinem Wiederaufnahmeantrag die Unwahrheit des Geständnisses sowie darüber hinaus einen ein einleuchtenden Beweggrund für das falsche Geständnis und den späten Widerruf nennen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 232/00



OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 234/00 vom 12.09.2000

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Wiederaufnahme des Verfahrens, Zulässigkeit des Antrags, neue Beweismittel, Widerruf eines Geständnisses, erforderlicher Vortrag für Wiederaufnahmeantrag
Stichwort:erforderlicher Vortrag für Wiederaufnahmeantrag
Leitsatz:Leitsatz:

Der Widerruf eines Geständnisses eröffnet nur in Ausnahmefällen die zulässige Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 395 Nr. 5 StPO. Deshalb muß der Antragsteller in seinem Wiederaufnahmeantrag die Unwahrheit des Geständnisses sowie darüber hinaus einen ein einleuchtenden Beweggrund für das falsche Geständnis und den späten Widerruf nennen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 234/00


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