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erforderlicher Umfang der tatrichterlichen Feststellungen

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 334/01 vom 23.04.2001

Rechtsgebiete:StVO, StPO
Schlagworte:Geschwindigkeitsüberschreitung, erforderlicher Umfang der tatrichterlichen Feststellungen, Wiedergabe der Einlassung des Betroffene, lückenhafte Beweiswürdigung
Stichwort:erforderlicher Umfang der tatrichterlichen Feststellungen
Leitsatz:Leitsatz

Aus der verwendeten Formulierung im tatrichterlichen Urteil, der Betroffene habe den Sachverhalt "plötzlich" eingeräumt, wird nicht ausreichend erkennbar, in welchem Umfang der Betroffene den Geschwindigkeitsverstoß eingestanden hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 334/01




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