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erforderlicher Umfang der Darlegungen im Urteil

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 1042/02 vom 03.01.2003

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Gesamtfreiheitsstrafe, Summe der Einzelstrafe, erforderlicher Umfang der Darlegungen im Urteil
Stichwort:erforderlicher Umfang der Darlegungen im Urteil
Leitsatz:Liegt die Summe aller Einzelfreiheitsstrafen nur geringfügig unter der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe, muss der Tatrichter in den Urteilsgründen eingehend darlegen, warum aus seiner Sicht eine solch hohe Gesamtfreiheitsstrafe geboten ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 1042/02




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