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Erforderliche Belehrung im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjährigen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 10 UF 251/02 vom 03.03.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Erforderliche Belehrung im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjährigen
Stichwort:Erforderliche Belehrung im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjährigen
Leitsatz:1. Die im vereinfachten Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts erforderliche Belehrung des Antragsgegners erfordert eine Beachtung des § 647 I ZPO einschließlich der Übersendung des amtlichen Vordruckes.

2. Lässt sich die genaue Beachtung des § 647 I ZPO nicht feststellen, stellt dies einen Verfahrensmangel dar, der zur Aufhebung des Festsetzungsbeschlusses und Zurückverweisung an das Familiengericht führt.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 10 UF 251/02




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