( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterEErfolgsunrecht 

Erfolgsunrecht

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, 1 StR 627/08 vom 17.03.2009

Rechtsgebiete:UStG, StGB, AO
Stichwort:Erfolgsunrecht
Leitsatz:Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuern bemisst sich der Umfang der verkürzten Steuern oder erlangten Steuervorteile auch dann nach deren Nominalbetrag, wenn die Tathandlung in der pflichtwidrigen Nichtabgabe oder der Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung im Sinne von § 18 Abs. 1 UStG liegt. Der Umstand, dass in solchen Fällen im Hinblick auf die Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung ( § 18 Abs. 3 UStG) zunächst nur eine Steuerhinterziehung "auf Zeit" gegeben ist, führt nicht dazu, dass der tatbestandsmäßige Erfolg lediglich in der Höhe der Hinterziehungszinsen zu erblicken wäre.

Zur Strafzumessung bei Tatserien.
Volltext: BGH - Urteil, 1 StR 627/08



OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 113/07 vom 14.01.2009

Rechtsgebiete:TMG, BGB
Stichwort:Erfolgsunrecht
Leitsatz:1. Für die Beurteilung der Störer-Verantwortlichkeit des Betreibers eines Usenet-Dienstes ist zwischen von dritter Seite eingehendem Datenverkehr (Download aus dem Usenet) und von eigenen Kunden abgehendem Datenverkehr (Upload in das Usenet) zu differenzieren.

2. Da die (reine) Zugangsvermittlung in öffentlich zugängliche Kommunikationsnetze im Hinblick auf die Gefahr, an einer Vielzahl von Rechtsverletzungen mitzuwirken, stets mit erheblichen Risiko behaftet ist, gleichwohl aber in gewissem Umfang auch im Interesse der Allgemeinheit liegt, sind die dem Zugangsvermittler aufzuerlegenden Prüfungs- und Sicherungspflichten angemessen zu begrenzen.

3. Eine ständige Kontrolle des gesamten aus dem Usenet eingehenden Traffic auf rechtsverletzende Inhalte - anlasslos und ohne Kenntnis eine konkreten Rechtsverletzung - kann dem Betreiber im Hinblick auf die fortlaufende Spiegelung der Inhalte über eine Vielzahl von Servern im Regelfall nicht abverlangt werden, wenn das Geschäftsmodell nicht durch unerfüllbare Pflichten gefährdet werden soll.

4. Auch die im Hinblick auf Internet-Marktplätze entwickelten Rechtsgrundsätze der Störer-Haftung können nicht unverändert auf den Zugangsvermittler übertragen werden. Der Zugangsvermittler muss vielmehr entsprechend dem Willen des nationalen Gesetzgebers und des europäischen Richtliniengebers im Rahmen einer Inanspruchnahme aus §§ 1004, 823 BGB ebenfalls in einem Umfang von der Verantwortlichkeit frei gestellt werden, wie er sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls z.B. aus § 8 Abs. 1 TMG ergeben kann, auch wenn diese Norm auf Unterlassungsansprüche nicht unmittelbar anwendbar ist.

5. Eine derartige Funktionsprivilegierung des Zugangsvermittlers entfällt allerdings z.B. dann, wenn er die Inanspruchnahme seines Dienstes mit der Möglichkeit der Rechtsverletzungen aktiv und offensiv bewirbt. In diesem Fall treffen ihn erheblich gesteigerte Prüfungspflichten.

6. Im Gegensatz dazu muss der Betreiber, der seinen Kunden die Möglichkeit eröffnet, über seinen Dienst (rechtsverletzende) Inhalte aktiv in das Usenet einzustellen, diese zumindest dann umfassend auf künftige Rechtsverletzungen überprüfen (und diese verhindern), wenn er von einem Rechtsinhaber in Bezug auf ein konkretes Werk und einen konkreten Nutzer auf eine Rechtsverletzung hingewiesen worden ist.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 113/07

OLG-THUERINGEN – Urteil, 4 U 280/08 vom 08.10.2008

Rechtsgebiete:StHG, GrdstVG, ThVwVfg
Stichwort:Erfolgsunrecht
Leitsatz:1. Ein Schadensersatzanspruch aus § 1 Abs. 1 StHG ist (nur) dann gegeben, wenn einem Bürger ein kausaler Schaden durch einen Amtsträger in Ausübung staatlicher (hoheitlicher) Tätigkeit rechtswidrig zugefügt wird.
2. Ein in diesem Sinne tatbestandlich haftungsauslösendes Handlungsunrecht kann dem Bürger durch Tun oder Unterlassen zugefügt werden; ein Unterlassen kann für einen Schaden aber nur dann kausal geworden sein, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln bestand und der Amtsträger - dieser Rechtspflicht zuwider - untätig geblieben ist.

3. Wird ein Mitteilungsbescheid nach § 21 GrdstVG (betr. die Ausübung eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts) allein durch Zeitablauf (verspätete Zustellung an den Antragsteller) rechtswidrig, löst die damit einhergehende Versagung einer grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung dann keinen Staatshaftungsanspruch aus, wenn das Landwirtschaftsamt im grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht von Amts wegen verpflichtet ist, nach Zeitablauf (§ 6 Abs. 2 GrdstVG) ein (sog.) Negativattest (§ 6 Abs. 3 GrdstVG) zu erteilen.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 280/08

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 73/07 vom 02.07.2008

Rechtsgebiete:UrhG, MarkenG
Schlagworte:Rapidshare
Stichwort:Erfolgsunrecht
Leitsatz:1. Ein Geschäftsmodell, das aufgrund seiner Struktur durch die Möglichkeit des anonymen Hochladens in Pakete zerlegter, gepackter und mit Kennwort gegen den Zugriff geschützter Dateien der massenhaften Begehung von Urheberrechtsverletzungen wissentlich Vorschub leistet, kann von der Rechtsordnung nicht gebilligt werden. Die von dem Bundesgerichtshof zum Schutze des Dienstbetreibers vorgesehenen Begrenzungen von Prüfungspflichten können insbesondere dann nicht Platz greifen, wenn der Betreiber ihm zumutbare und nahe liegende Möglichkeiten, die Identität des Nutzers zum Nachweis einer etwaigen Wiederholungshandlung festzustellen, willentlich und systematisch ungenutzt lässt.

2. Lässt der Betreiber eines Sharehosting-Dienstes in Kenntnis begangener Urheberrechtsverletzungen weiterhin einschränkungslos eine anomyme Nutzung seines Dienstes zu, schneidet er dem verletzten Urheber sehenden Auges den erforderlichen Nachweis wiederholter Begehungshandlungen ab, welchen dieser benötigt, um auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung seine Rechte erfolgreich und wirksam durchsetzen können. In diesem Fall kann sich der Betreiber zur Vermeidung seiner Verantwortlichkeit als Störer unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr auf eine ansonsten gegebenenfalls bestehende Unzumutbarkeit umfangreicher Prüfungspflichten berufen.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 73/07


Seite:   1  2  3  4 


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/erfolgsunrecht

"Erfolgsunrecht - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN