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Erfolgsaussichten

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 NB 67/09 vom 16.06.2009

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Begründungserfordernis, Darlegungsgebot, Erfolgsaussichten, hinreichende, Prozesskostenhilfeverfahren, isoliertes
Stichwort:Erfolgsaussichten
Leitsatz:1. Die einmonatige Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO gilt auch für die Darlegung der hinreichenden Aussicht auf Erfolg nach §§ 166 VwGO, 114 Satz 1 ZPO in einem (isolierten) Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren.

2. Im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG sind die Gründe in dem isolierten PKH-Antrag jedenfalls kursorisch und in groben Zügen darzulegen.

3. Die bloße Bezugnahme auf die in Parallelverfahren rechtzeitig vorgelegte Beschwerdebegründung genügt nicht dem Darlegungserfordernis.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 NB 67/09



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 6 Ta 81/09 vom 09.06.2009

Rechtsgebiete:ZPO, SGB III
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Insolvenzforderung, Klagebefugnis, Feststellungsinteresse
Stichwort:Erfolgsaussichten
Leitsatz:Die Klagebefugnis für eine Klage auf Feststellung einer Lohnforderung zur Insolvenztabelle entfällt, wenn für den Lohnzahlungszeitraum ein Antrag auf Insolvenzgeld gestellt worden ist, über den noch nicht rechtskräftig entschieden ist.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 6 Ta 81/09

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, PL 9 A 78/08 vom 01.04.2009

Rechtsgebiete:BPersVG, SächsPersVG
Schlagworte:Personalvertretungsrecht, Kosten anwaltlicher Prozessvertretung, Erfolgsaussichten
Stichwort:Erfolgsaussichten
Leitsatz:Grundsätzlich ist in einem gerichtlichen Verfahren aus Anlass der Durchsetzung, Klärung oder Wahrnehmung der dem Personalrat zustehenden personalvertretungsrechtlichen Befugnisse und Rechte die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts geboten und hat die Dienststelle die entstandenen Kosten des Rechtsanwalts zu tragen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren aus haltlosen Gründen oder mutwillig in Gang gesetzt worden ist (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 9.3.1992, PersR 1992, 243). Von Haltlosigkeit ist auszugehen, wenn die Rechtsverfolgung von vornherein offensichtlich aussichtslos war. Das kann - von dem Ausnahmefall einer objektiv willkürlichen oder schlechthin unvertretbaren Entscheidung der Vorinstanz abgesehen - nicht angenommen werden, wenn der Personalrat mit seiner Rechtsauffassung im erstinstanzlichen Verfahren obsiegt hat.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, PL 9 A 78/08

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 6 Sa 267/08 vom 26.09.2008

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Statthaftigkeit der Berufung, Beschwerdewert, Streitwert
Stichwort:Erfolgsaussichten
Leitsatz:1. Im Allgemeinen kann der Beschwerdewert nicht höher sein als der im Urteil gem. § 61 Abs. 1 ArbGG festgesetzte Streitwert. Im Interesse der Rechtsmittelklarheit ist das Landesarbeitsgericht an die Streitwertfestsetzung gebunden. Das gilt nur dann nicht, wenn sie offensichtlich unrichtig ist.

2. Der Wert einer heraus verlangten Sache hängt nicht davon ab, ob sich jemand entschließt, Geld in ihre Montage oder Reparatur zu investieren.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 6 Sa 267/08


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