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Erfassung auch des Privateigentums ohne gesonderten Enteignungsakt

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 7.04 vom 25.05.2005

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage, Besatzungshoheit, Restitutionsausschluss, sonstiges Vermögen, Privatvermögen, Listenenteignung, Deutsche Wirtschaftskommission (DWK), Richtlinien Nr. 3 der DWK zu SMAD-Befehl Nr. 64, Thüringer Praxis - Erfassung auch des Privateigentums ohne gesonderten Enteignungsakt
Stichwort:Erfassung auch des Privateigentums ohne gesonderten Enteignungsakt
Leitsatz:In Thüringen führte der durch besonderen Enteignungsbeschluss erfolgte Zugriff auf das Vermögen "der Betriebe der Monopolisten und anderer Kriegs- und Naziverbrecher" (SMAD-Befehl Nr. 64 Nr. 1) nach den Richtlinien Nr. 3 der Deutschen Wirtschaftskommission (§ 1 Nr. 2) vom 21. September 1948 auch dann zur Erfassung des Privatvermögens der Inhaber oder Gesellschafter von wirtschaftlichen Unternehmungen, wenn die zum Privatvermögen gehörigen Vermögenswerte nicht listenmäßig gesondert aufgeführt waren.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 7.04




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