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Erfassung auch des Privateigentums durch Enteignung des Firmenvermögens

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 18.04 vom 10.08.2005

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage, Restitutionsausschluss, Privatvermögen, sonstiges Vermögen, Listenenteignung, Deutsche Wirtschaftskommission (DWK), Richtlinie Nr. 3 der DWK zu SMAD-Befehl Nr. 64, Thüringer Praxis - Erfassung auch des Privateigentums durch Enteignung des Firmenvermögens
Stichwort:Erfassung auch des Privateigentums durch Enteignung des Firmenvermögens
Leitsatz:Besondere Umstände des Einzelfalles können die Annahme rechtfertigen, dass im Zusammenhang mit Firmenvermögen enteignetes Privatvermögen auf der Grundlage der Richtlinie Nr. 3 der Deutschen Wirtschaftskommission (§ 1 Nr. 2) vom 21. September 1948 nachträglich wieder freigegeben worden ist.

Ob eine Freigabeentscheidung der zuständigen Stellen getroffen worden ist, beurteilt sich nach faktischen Kriterien; sie muss in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck gekommen sein.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 18.04




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