JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > erdrückende Wirkung
| Rechtsgebiete: | BGB, NBauO, VwGO |
| Schlagworte: | Anordnung, einstweilige, Anspruch auf Einschreiten, Beihilfe, Erdrückende Wirkung, Genehmigungsfreiheit, Grenzabstand, Kellergeschoss, Nachbarschutz, Schattenwurf, Schmalseitenprivileg, Vollgeschoss |
| Stichwort: | erdrückende Wirkung |
| Leitsatz: | 1. Wendet sich der Nachbar gegen ein Bauvorhaben ausschließlich wegen der Wirkungen, welche von seiner Masse ausgehen, nicht also (auch) gegen seine Nutzung, dann entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Nachbarantrag grundsätzlich schon mit der Fertigstellung des Rohbaus (einschließlich Bedachung). Das gilt auch dann, wenn der Nachbar ein Einschreiten gegen ein Vorhaben wünscht, das der Nachbar mit der Behauptung zu errichten unternimmt, es bedürfe wegen § 69a NBauO keiner Baugenehmigung. 2. Baut der Bauherr auf der Grundlage von § 69a NBauO, ist die Bauaufsichthsbehörde nicht in jedem Fall verpflichtet, als Ausgleich für den Verzicht auf ihre präventive Tätigkeit nunmehr verstärkt repressiv tätig zu werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Vorhaben nach dem eingereichten Entwurf keinen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften erkennen lässt und die Auswirkungen auf das Nachbargrundstück als nicht gravierend anzusehen sind. In solchen Fällen darf der Nachbar darauf verwiesen werden, seine behaupteten Rechte vor den Zivilgerichten geltend zu machen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 134/08 | |
| Rechtsgebiete: | BauNVO, VwGO |
| Schlagworte: | An- und Abfahrtsverkehr, Antragsbefugnis, Bauweise, abweichende, Bebauungsplan, Änderung, Erdrückende Wirkung |
| Stichwort: | erdrückende Wirkung |
| Leitsatz: | 1. Zur Normenkontrollantragsbefugnis eines Plannachbarn, wenn die Ausnutzungsmöglichkeiten durch die Planänderung erweitert werden. 2. Zur Frage, wann ein Bebauungsplan einstweilen außer Vollzug gesetzt werden darf, wenn dieser heilbare Mängel aufweist. 3. Die abweichende Bauweise im Sinne des § 22 Abs. 4 BauNVO muss im normativen Teil des Bebauungsplanes festgesetzt werden; es reicht nicht aus, wenn diese nur in der Planbegründung erläutert wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 58/08 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Außenbereich, Windenergieanlage, Rotoren, Drehbewegung von -, Gebot der Rücksichtnahme, optisch bedrängende Wirkung, erdrückende Wirkung, Wohnbebauung, benachbarte |
| Stichwort: | erdrückende Wirkung |
| Leitsatz: | Windenergieanlagen können gegen das in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, weil von den Drehbewegungen ihrer Rotoren eine "optisch bedrängende" Wirkung auf bewohnte Nachbargrundstücke im Außenbereich ausgeht. Ob eine derartige Wirkung anzunehmen ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles (Bestätigung von OVG Münster, DVBl 2006, 1532). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 72.06 | |
| Rechtsgebiete: | BauNVO, NBauO |
| Schlagworte: | Baugrenze, Baugrenze (Nachbarschutz), Baumschutz, Erdrückende Wirkung, Fluchtlinienplan, Nachbarschutz, Teilbaugenehmigung |
| Stichwort: | erdrückende Wirkung |
| Leitsatz: | 1. Baumschutz vermittelt Nachbarn keine Abwehrrechte. 2. Zur Prüfungstiefe bei Nachbarschutz gegen eine Teilbaugenehmigung (hier offengelassen, da Regelung schon im Bauvorbescheid enthalten). 3. Kein Nachbarschutz wegen Überschreitung der vorderen Baugrenze. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 194/06 | |
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