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Erbringung ambulanter Pflegeleistungen außerhalb des in einem Versorgungsvertrag festgelegten örtlichen Einzugsbereichs

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 3 P 1/05 R vom 24.05.2006

Rechtsgebiete:SGB I, SGB XI, GG, SGG
Schlagworte:Erbringung ambulanter Pflegeleistungen außerhalb des in einem Versorgungsvertrag festgelegten örtlichen Einzugsbereichs - Verletzung von Bundesrecht
Stichwort:Erbringung ambulanter Pflegeleistungen außerhalb des in einem Versorgungsvertrag festgelegten örtlichen Einzugsbereichs
Leitsatz:Die Festlegung eines örtlichen Einzugsbereichs in einem Versorgungsvertrag über die Erbringung ambulanter Pflegeleistungen hindert Pflegedienste nicht daran, Pflegeleistungen für Versicherte auch außerhalb dieses Einzugsbereichs zu erbringen und mit den Pflegekassen abzurechnen.
Volltext: BSG - Urteil, B 3 P 1/05 R




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