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Erbrecht Dürftigkeitseinrede

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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 9 U 79/03 vom 22.09.2004

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Berufung Verhältnis zur Urteilsergänzung, Urteilsergänzung, Erbrecht Dürftigkeitseinrede
Stichwort:Erbrecht Dürftigkeitseinrede
Leitsatz:Hat das angefochtene Urteil der von dem Schuldner erhobenen Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses nicht durch Ausspruch eines entsprechenden Vorbehalts Rechnung getragen, so steht die Möglichkeit, die Aufnahme eines solchen Vorbehalts im Wege der Urteilsergänzung zu erreichen, nicht der Zulässigkeit der Berufung entgegen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 9 U 79/03




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