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OLG-CELLE – Beschluss, 7 W 109/07 (L) vom 16.06.2008

Rechtsgebiete:HöfeO
Schlagworte:Erbfallfiktion, Übergabevertrag
Stichwort:Erbfallfiktion
Leitsatz:§ 17 II HöfeO findet zugunsten des Ehegatten des Übergebers auch bei Übergabe an einen Abkömmling keine entsprechende Anwendung, so dass der Ehegatte Ergänzungsabfindungsansprüche nach § 13 HöfeO bis zum tatsächlichen Erbfall (Tod des Übergebers) zurückstellen muss. Das ändert aber nichts daran, dass bei der Ermittlung der auf weichende Abkömmlinge entfallenden Erbquote im Rahmen von Ergänzungsabfindungsansprüchen gegen den Übernehmer aus §§ 13, 17 II HöfeO der Erbanteil des Ehegatten rechnerisch zu berücksichtigen ist.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 7 W 109/07 (L)




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