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Erbeinsetzung "mit Rücksicht" auf Unterhaltsverpflichtung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 Wx 90/08 vom 16.04.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Erbeinsetzung "mit Rücksicht" auf Unterhaltsverpflichtung, Rücktritt
Stichwort:Erbeinsetzung "mit Rücksicht" auf Unterhaltsverpflichtung
Leitsatz:1. Dass eine vertragsmäßige Erbeinsetzung "mit Rücksicht" auf eine in einem gesonderten Überlassungsvertrag enthaltene Unterhaltsverpflichtung des Bedachten vorgenommen wurde, kann regelmäßig nicht allein aus dem Umstand geschlossen werden, dass beide Verträge am gleichen Tag abgeschlossen wurden.

2. Die Aufhebung der Gegenverpflichtung muss zumindest einen Beweggrund für den Rücktritt nach § 2295 BGB darstellen. Daran fehlt es, wenn der Erblasser die Aufhebung der Verpflichtung bestreitet.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 Wx 90/08




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