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Erbeinsetzung des Heimträgers in einem Ehegattentestament

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 145/01 vom 27.12.2001

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Erbeinsetzung des Heimträgers in einem Ehegattentestament
Stichwort:Erbeinsetzung des Heimträgers in einem Ehegattentestament
Leitsatz:Zur Auslegung der letztwilligen Verfügung in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament, in der der überlebende Ehegatte den Träger des von ihm künftig auzuwählenden Heims als Schlußerben einsetzt, wenn der Erblasser auf Veranlassung des für ihn bestellten Betreuers in einer von jenem ausgewählten Einrichtung untergebracht worden ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 145/01




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