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Erbeinsetzung "bei gleichzeitigem Todesfall"

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 1 W 39/03 vom 22.09.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Testamentsauslegung, Erbeinsetzung "bei gleichzeitigem Todesfall"
Stichwort:Erbeinsetzung "bei gleichzeitigem Todesfall"
Leitsatz:1. Bestimmen Ehegatten, die sich in getrennten Testamenten gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben, in einem weiteren gemeinschaftlichen Testament "bei gleichzeitigem Todesfall" einen Alleinerben, so ist damit nicht der Fall erfasst, dass zwischen dem ersten und dem zweiten Erbfall ein Zeitraum von fünf Monaten liegt.

2. Während Formulierungen wie "im Falle unseres gemeinsamen Ablebens" oder "wenn uns beiden etwas zustößt" weiter sind und auch als Einsetzung für den Fall eines mehrmonatigen Überlebens eines Ehegatten aufgefasst werden können, sind Begriffe wie "im Falle des gleichzeitigen Todes" oder gar "bei gleichzeitigem Todesfalls" erheblich enger.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 1 W 39/03




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