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Erbbauzinsen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IX R 17/04 vom 20.09.2006

Rechtsgebiete:EStG, BewG
Schlagworte:Erbbauzinsen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Stichwort:Erbbauzinsen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz:Der Erbbauzins für ein Erbbaurecht an einem privaten Grundstück gehört zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Der bewertungsrechtliche Ansatz des Erbbauzinsanspruchs als sonstiges Vermögen (vgl. Beschluss des BVerfG vom 17. Juli 1995 1 BvR 892/89, BStBl II 1995, 810) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.
Volltext: BFH - Urteil, IX R 17/04




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